Ablauf von Psychotherapie
Erstgespräch/Psychotherapeutische Sprechstunde
Zunächst findet ein psychotherapeutisches Erstgespräch (50 Minuten), eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde, statt. Hierbei können Sie einen ersten Überblick über Ihre Anliegen geben. Zudem findet eine erste orientierende Diagnostik statt. Am Ende erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, ob die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie als indiziert betrachtet wird, oder ggf. andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Selbsthilfegruppe, (teil-)stationäre Psychotherapie, o.a.) empfohlen werden. Zur Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist das Vorliegen mind. einer psychischen Erkrankung Voraussetzung. Es können max. drei Psychotherapeutische Sprechstunden à 50 Minuten durchgeführt werden.
Probatorik („Probesitzungen")
Wenn eine Psychotherapie indiziert ist und Sie sich diese in der hiesigen Praxis vorstellen können, schließen sich i.d.R. bis zu fünf (abhängig vom Kostenträger ggf. mehr oder weniger) sogenannte probatorische Sitzungen, oder einfacher gesagt „Probesitzungen“, an. Hierbei wird vertiefende Diagnostik durchgeführt sowie eine ausführliche biographische Anamnese erhoben, Bedingungen für die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer psychischen Erkrankung(en) herausgearbeitet, und ein Behandlungsplan entsprechend Ihrer Therapieziele entworfen. Zudem können Sie während der Probesitzungen für sich prüfen, ob Sie sich bei Ihrer Psychotherapeutin gut aufgehoben fühlen. Zudem muss ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen, dass keine Kontraindikationen für eine Psychotherapie bestehen. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, kann die Psychotherapie eingeleitet bzw. beantragt werden.
Psychotherapiesitzungen
Psychotherapeutische Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden meist einmal wöchentlich in der Praxis statt. Die Sitzungsanzahl ist unter anderem abhängig von der Erkrankungsschwere, dem individuellen Verlauf, und anderen persönlichen Voraussetzungen. In der Regel werden nach der Probatorik zunächst 12 Sitzungen (Kurzeittherapie 1) beantragt. Bei Bedarf kann um weitere 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 2) oder auch auf eine Langzeittherapie (insg. 60-80 Sitzungen) verlängert werden. Gegen Ende der Psychotherapie werden der Abstände zwischen den Sitzungen in der Regel nach und nach vergrößert.