Psychotherapie: Kosten

Information zum Honorar

In der hiesigen Praxis wird nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP sowie nach den aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern abgerechnet. Einen Auszug aus der aktuellen GOP finden Sie hier.

Das Honorar für ein Erstgespräch (50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde) beträgt nach der GOP 134,06 Euro.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine sogenannte Privatpraxis. Im Folgenden sind Kostenträger aufgeführt, durch die eine Kostenübernahme von Psychotherapie in Privatpraxen möglich ist. Bitte beachten Sie: Psychotherapie ist eine antrags-und genehmigungspflichtige Leistung. Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung. Informationen zum Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich versicherte Klient*innen finden Sie am Ende der Seite. 

Beihilfestellen und private Krankenversicherungen

Beihilfestellen und viele private Krankenversicherungen (abhängig von Ihrem gewählten Tarif) übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Die Bedingungen hierfür können jedoch je nach Kostenträger und Tarif variieren. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie unbedingt bei Ihrem Kostenträger, um erforderliche Formulare anzufordern und die genauen Modalitäten zu erfragen. Wichtige zu erfragende Informationen sind: 

- Für wie viele Sprechstunden und probatorische Sitzungen werden die Kosten erstattet? 

- Wie viele Psychotherapiesitzungen dürfen durchgeführt werden? Existiert ein (ggf. jährliches) Limit?

- Wie ist die Erstattungshöhe bei meinem Tarif? Erhalte ich eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung?

- Welche Formulare benötige ich zur Beantragung von ambulanter Psychotherapie?

 

Heilfürsorge

Wenn Sie bei der Bundespolizei, Landespolizei Sachsen oder Feuerwehr Sachsen beschäftigt und über die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt ein Erstgespräch in meiner Praxis vereinbaren. Sie benötigen hierfür keine Überweisung. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch lediglich Ihren Dienstausweis mit, um sich einmalig zu identifizieren. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge, Sie müssen nicht in Vorkasse treten. 

 

Soldat*innen der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können in meiner Praxis behandelt werden. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck San/Bw/0218 als Kostenübernahmeerklärung mit. Dieser wird vom jeweiligen Truppenarzt bzw. von der jeweiligen Truppenärztin ausgestellt. 

 

Krankenversorgung der Bundesbahmbeamten (KVB)

Mitglieder der KVB können eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Bis zu fünf Sitzungen sind ohne Beantragung bei der KVB möglich. Formulare zur weiteren Beantragung einer Psychotherapie fordern Sie bitte bei der KVB an.

 

Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse der Mitgliedsgruppe B

Diese können eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Formulare zur weiteren Beantragung einer Psychotherapie fordern Sie bitte bei der PBeaKK an.

 

Selbstzahlende

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall werden auch keinerlei Informationen an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. 

 

Gesetzlich Versicherte - Option Kostenerstattungsverfahren

Da meine Praxis über keine Kassenzulassung verfügt, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen – wenn Sie nachweisen können, dass ein dringender Therapiebedarf besteht und Sie sich vergeblich um einen Therapieplatz in einer Kassenpraxis bemüht haben – ist in Privatpraxen unter Umständen ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Verfahren für Sie aufwändig und die Einleitung bei manchen Krankenversicherungen aufgrund restriktiver Bewilligungspraxis wenig aussichtsreich sein kann. Ob Ihnen in der hiesigen Praxis dieses Verfahren angeboten werden kann, wird im Einzelfall geprüft. Melden Sie sich hierzu gerne bei mir. Weiterführende Informationen zum Kostenerstattungsverfahren und zu den Unterlagen, die Sie zur Beantragung sammeln müssen, habe ich für Sie in diesem Dokument zusammengestellt. Außerdem finden Sie in diesem Flyer der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung Informationen zur Unterstützung bei Schwierigkeiten bei der Therapieplatzsuche.

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